Telearbeit 2026: Dein Recht auf Homeoffice-Pauschale & Co.

Aus Homeoffice wurde Telearbeit. Erfahre, was sich 2026 rechtlich geändert hat, wie du 600 Euro für Möbel absetzt und warum das Pendlerpauschale trotz Homeoffice zustehen kann.

Telearbeit 2026: Dein Recht auf Homeoffice-Pauschale & Co.

Telearbeit 2026: Dein Recht auf Homeoffice-Pauschale & Co.

Die Digitalisierung der österreichischen Arbeitswelt hat 2025 und 2026 einen gewaltigen rechtlichen Sprung gemacht. Der Begriff „Homeoffice“ wurde durch die flexiblere „Telearbeit“ ersetzt. Das bedeutet für dich: Mehr Freiheit bei der Ortswahl und klare steuerliche Vorteile, egal ob du am Küchentisch oder im Co-Working-Space arbeitest.

Doch mit den neuen Freiheiten kommen auch neue Regeln. Wer darf was absetzen? Und wie kombiniert man das mit dem Pendlerpauschale? Wir haben die Fakten für 2026 zusammengefasst.


1. Das neue Telearbeitspauschale: 3 Euro pro Tag

Die wichtigste Nachricht zuerst: Auch 2026 kannst du für jeden Tag, an dem du ausschließlich in Telearbeit (Homeoffice, Co-Working etc.) tätig bist, 3 Euro steuerfrei erhalten.

  • Maximalbetrag: Das Pauschale gilt für bis zu 100 Tage im Jahr, also insgesamt 300 Euro.
  • Auszahlung: Dein Arbeitgeber kann dir diesen Betrag steuerfrei auszahlen. Tut er das nicht, kannst du die Differenz einfach als Werbungskosten in deiner Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
  • Voraussetzung: Es muss eine schriftliche Telearbeitsvereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber vorliegen.

2. Ergonomische Möbel: Bis zu 600 Euro absetzen

Dein Rücken wird es dir danken, und dein Konto auch. Wenn du mindestens 26 Tage im Jahr in Telearbeit verbringst, kannst du die Kosten für ergonomische Möbel absetzen.

  • Was zählt dazu? Schreibtische, Drehstühle, Beleuchtung und sogar Fußstützen oder Monitorarme.
  • Der Betrag: Du kannst pro Jahr bis zu 300 Euro direkt absetzen.
  • Der 600-Euro-Trick: Hast du 2025 einen teuren Stuhl um 600 Euro gekauft? Dann konntest du 2025 bereits 300 Euro absetzen und die restlichen 300 Euro einfach ins Jahr 2026 mitnehmen und jetzt geltend machen!

Spezialfall: Pendlerpauschale & Homeoffice

Viele glauben, wer im Homeoffice arbeitet, verliert das Pendlerpauschale. Das stimmt so nicht ganz!

Die Aliquotierung (Drittel-Regelung):

  • Fährst du an 4 bis 7 Tagen pro Monat ins Büro? -> Du erhältst 1/3 des Pendlerpauschales.
  • Sind es 8 bis 10 Tage pro Monat? -> Du erhältst 2/3.
  • Ab 11 Tagen pro Monat im Büro? -> Dir steht das volle Pendlerpauschale zu.

Tipp: Dokumentiere deine Bürotage genau, um bei einer Prüfung durch das Finanzamt auf der sicheren Seite zu sein.


3. Digitale Arbeitsmittel (Handy, Internet, Laptop)

Nutzt du dein privates Internet oder dein Handy für den Job? Wenn dein Arbeitgeber diese Kosten nicht übernimmt, kannst du sie als Werbungskosten absetzen.

  • Privatanteil: In der Regel wird ein Privatanteil von 40 % abgezogen. Das heißt, 60 % der monatlichen Grundgebühren sind steuerlich absetzbar.
  • Wichtig: Das Telearbeitspauschale (die 3 Euro pro Tag) deckt bereits anteilige Kosten für Strom und Miete ab, aber nicht die Kosten für konkrete Arbeitsmittel wie einen neuen Laptop. Diese kommen also „on top“ dazu.

4. Selbstständige aufgepasst: Das Arbeitsplatzpauschale

Für EPU (Einpersonenunternehmen) und Kleinunternehmer gibt es 2026 zwei Varianten des Arbeitsplatzpauschales:

  1. Das kleine Pauschale (300 Euro): Wenn du nebenbei noch einen anderen Arbeitsplatz (z.B. als Angestellter) hast.
  2. Das große Pauschale (1.200 Euro): Wenn du ausschließlich von zu Hause arbeitest und deine Einkünfte aus anderen aktiven Erwerbstätigkeiten (wo dir ein Arbeitsplatz gestellt wird) 13.308 Euro (Stand 2026) nicht übersteigen.

Fazit: Rechtzeitig vereinbaren und dokumentieren

Die Telearbeit 2026 bietet enorme steuerliche Chancen, erfordert aber Disziplin bei der Dokumentation. Eine klare Vereinbarung mit dem Chef und eine Liste der Telearbeitstage sind die Basis für bares Geld am Jahresende.

Tausche dich über Co-Working-Hacks aus! Telearbeit heißt nicht, einsam zu sein. Auf Skill Tandem findest du Leute, die sich Co-Working-Plätze teilen oder Tipps geben, welche ergonomischen Möbel wirklich ihr Geld wert sind. Vernetze dich mit anderen "Teleworkern" und optimiere nicht nur deine Steuer, sondern auch deinen Arbeitsalltag!


FAQ: Kurz & Knapp

Muss ich Belege für die 3 Euro pro Tag mitschicken?

Nein, das ist ein Pauschalbetrag. Du musst nur glaubhaft machen können (z.B. durch einen Kalender), an welchen Tagen du tatsächlich von zu Hause aus gearbeitet hast.

Kann ich ein echtes Arbeitszimmer zusätzlich absetzen?

Nur wenn es ein abgeschlossener Raum ist, der fast ausschließlich beruflich genutzt wird und den Mittelpunkt deiner Tätigkeit bildet. Wenn du das Arbeitszimmer absetzt, steht dir das Telearbeitspauschale nicht zusätzlich zu.

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